Auf Churfürstl. gnädigsten Special-Befehl Nach denen Originalien pflichtmäsig zum fleißigsten collationirt, durch Franciscum Erwinum Serger, Churfürstl. Mayntz. Regierungs- auch Refisions-Gerichts-Secretarium. Und Mit Röm. Kayserl. allergnädigsten Privilegio von einem Churfürstl. Maynzischen Sti Rochi Hospital selbsten zum Drucker beförderet, und aufgelegt.
Mainz, Hospitals Buchdruckerey, 1764.
8°, Titel, 3 Bl., 112 (4*) S., gestochene Titelvignette u. Kopfzierleisten, späterer Ldr. a. 5 Bünden, Rückenvergoldung, Farbschnitt.
ZUSTAND -1, Vergoldung des Rückentitels abgerieben, Ecken und Kanten minimal berieben, Fraßspuren am vorderen Deckel, minimal Kleberreste am Vorsatz.
* beigebunden: Reversales Ihreo Römisch Königlich. Majeestät Josephi II. 4 S. - Bei der Wahl zum König im Heiligen Römischen Reich warent die Kurfürsten das Wahlgremium. Seit 1519 wurde dem künftigen römisch-deutschen Kaiser von den Kurfürsten eine Wahlkapitulation (capitulatio caesarea) vorgelegt, die dessen theoretisch fast unbeschränkten Vollmachten einschränkten und präzisierten.
Schlagworte:
[Römisch-deutsche Kaiser / Kaiserwahl]