Gesammelt von F. A. E. v. St. des H.R.R.R. (Franz Xaver Anton Edler von Stubenrauch). Miteingebunden: (Johann Christoph von Wöllner). Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Mark Brandenburg. Nach ihren großen Vortheilen ökonomisch betrachtet.
- / München, - / Johann Nepomuk Fritz, 1771.
Kl.-8°, 1 Bl., 144, 8 Bl., 135 S., 1 Frontispiz, zahlreichen Titel- und Kapitelvignetten. Lederband der zeit mit Rückenvergoldung, dreiseitiger marmorierter Schnitt.
Zustand -2, Decke berieben, Rückenfuß kleine Verluste durch Insektenfraß, Beibindung stockfleckig.
Aufhebung der Gemeinheit oder Gemeinheitsteilung (auch Gemeinteilung oder Separation) bedeutet die vollständige oder teilweise Aufhebung gemeinschaftlicher Nutzungsrechte an einem landwirtschaftlichen oder forstlichen Grundstück durch Verteilung unter die einzelnen Nutzungsberechtigten.
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